Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Wirkung zum 01.01.2011 einen kommunalen Beauftragten für Senioren (Seniorenbeauftragten ) zu berufen.
Verweisung der Drucksache inkl. des Änderungsantrages der Fraktion SPD in den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung unter Einbeziehung des Seniorenbeirates.