Anfrage "Digitale und barrierefreie Kommunalpolitik"

Anfragen

Fragestellerin: Frau Stange, Fraktion DIE LINKE.

 

Die Stadt Göttingen hat u.a. im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes die Einführung von iPads beschlossen. Einer einmaligen Investition von 50 000 Euro (inklusive Infrastruktur) stehen dort jährliche Einsparungen von 25 000 Euro in den nächsten fünf Jahren gegenüber, und zwar für Druck, Porto und Papier. Die Stadt verfolgt einen Masterplan, der von zwei Motiven bestimmt ist:

1. der Rationalisierung von Verwaltungsabläufen durch den systematischen IT-Einsatz und
2. der Fortentwicklung der lokalen Demokratie durch vermehrte Transparenz und Bürgerbeteiligung mit Hilfe elektronischer Medien.

Die Stadt hat die Bürgerinformationen auf ihrer Website ausgebaut, beschloss eine Informationsfreiheitssatzung und überarbeitet in diesem Sinne die Geschäftsordnung. Die Nutzung der iPads erfolgt - ähnlich wie in Erfurt - über ein Ratsinformationssystem. Die iPads sind freigegeben und eine private Nutzung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausdrücklich verboten.


1. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine ähnliche Verfahrensweise unter Einbeziehung barrierefreier Kommunikation, Livestreams, Gebärden-sprache und sogenannter "Leichter (Dokumenten-) Sprache" in Erfurt möglich (technische Einführung, Masterplan, Informationsfreiheitssatzung etc. inbegriffen)?

Zuerst möchte ich erwähnen, dass der "Kommunale Sitzungsdienst (KSD)" in der Landeshauptstadt Erfurt am 14.07.2008 eingeführt wurde. Diverse Ausbaustufen (Amtsinformationssystem, Führungskräfteinformationssystem) wurden seitdem in die Praxis überführt. Alle Mitglieder des Stadtrates sind ab November 2009 bis Januar 2010 einheitlich mit einem Laptop ausgestattet worden und haben seit dieser Zeit via UMTS und einer implementierten Sicherheitsinfrastruktur Zugang zum "Ratsinformationssystem". Als vorerst letzte Entwicklungsstufe wurde vor wenigen Wochen das Bürgerinformationssystem auf der Seite www.erfurt.de freigeschaltet. Dies werte ich in Summe alles als digitale Kommunalpolitik auf einem beachtlich hohen Niveau. Wenn die Stadtverwaltung Göttingen dies heute - ca. 3 Jahre nach dem Start in Erfurt - auf der Benutzerseite mit iPads realisiert, so besteht diese Möglichkeit auch in Erfurt. Eine Kompensation der Laptops durch iPads ist nach Ablauf der Abschreibungsfristen und Bereitstellung der Kompensationsfinanzmittel möglich.


2. Wie hoch wären Aufwand und Nutzen?

Über die Projektfortschrittsberichte zum Themenkomplex KSD-Einführung wurden alle Fraktionen über den Hauptausschuss mit Aussagen zu Kosten und Nutzen informiert. Dabei wirken sich heute sowohl interne Effekte - die weitgehend automatisierte Sitzungsgeldabrechnung - genau so positiv aus, wie die breite Anwendung des Ratsinformationssystems durch die Mitglieder des Stadtrates - wir können einen ca. 90%igen Nutzungsgrad nachweisen. Die für Göttingen ausgewiesene Kosteneinsparung ergibt sich ausschließlich durch den Verzicht auf papiergebundene Sitzungsunterlagen und somit die ausschließliche Nutzung elektronischen Dokumente. Eine solche Entscheidung ist in Erfurt bisher nur partiell und auf frei-williger Basis erfolgt, damit reduziert sich das Einsparpotential entsprechend.


3. Wann könnte frühestens mit einer Einführung von iPads - die auf Grund einer hohen Akkuleistung weitaus geringere Installationskosten verursachen - in Erfurt begonnen werden?

Wie Sie wissen, sind im Rahmen der Einführung des "Ratsinformationssystems" alle Sitzungsräume umfassend elektrotechnisch sowie W-LAN-mäßig versorgt worden. Diese Aus-stattung ist unabhängig von Typ des Endgerätes (iPad oder Laptop) erforderlich. Ein Wechsel beim Endgerät auf iPad-Technologie ist nach geringen IT-technischen Vorleistungen und Ablauf der Abschreibungsfrist in der nächsten Legislaturperiode des Stadtrates bei Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zentral möglich. Dabei sollte auch der BYOD-Trend (bring your own device) einer Bewertung unterzogen werden.

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