Anfrage "Seniorenbeirat"

Anfragen

Fragestellerin: Frau Stange, Fraktion DIE LINKE. 

 

Die einzelnen Beiräte, welche für verschiedene Zielgruppen der Erfurter Bevölkerung durch Stadtratsbeschluss legitimiert worden sind, besitzen jeweils verschiedene Satzungen. Dabei fällt auf, dass in diesen Satzungen wiederum verschiedene, voneinander abweichende Regelungen - das Berichtswesen betreffend - existieren. So ist in der Satzung für den Ausländerbeirat im § 3 Abs 6 festgelegt: "Der Ausländerbeirat gibt jährlich einen Bericht über die Lage der ausländischen Mitbürger vor dem Stadtrat ab." In der Satzung des ebenfalls ehrenamtlich tätigen Seniorenbeirats - immerhin etwa 30 Prozent der Erfurter Bevölkerung vertretend - existiert eine solche Pflicht nicht.


Wie ist das Berichtswesen des Seniorenbeirats gegenüber dem Stadtrat geregelt bzw. wann ist in dieser Wahlperiode das letzte Mal ein Bericht des Seniorenbeirates gegenüber dem Stadtrat erfolgt?

Nach § 5 Abs. 4 der Satzung des Seniorenbeirates, am 26.11.2008 vom Stadtrat beschlossen, ist geregelt, dass der/die Vorsitzende des Seniorenbeirates oder ein/e Vertreter/in jährlich im Rahmen einer regelmäßigen Stadtratssitzung einen Bericht über die Arbeit des Seniorenbeirates abgeben kann. In dieser Wahlperiode des Seniorenbeirates, die am 26.10.2009 mit der konstituierenden Sitzung begonnen hat, wurde bisher kein Bericht vorgetragen.


Warum ist ein jährlicher Bericht des Beirates vor dem Stadtrat nicht satzungsmäßig geregelt, gerade auch in Erwägung des hohen Vertretungsanspruchs?

In der Arbeitsgemeinschaft zur Erarbeitung der aktuellen Satzung des Seniorenbeirates wurde ausdrücklich darauf Wert gelegt, was in der Formulierung zum Ausdruck kommt, dass der Seniorenbeirat nicht zur Berichterstattung verpflichtet werden sollte. Auch der Seniorenbeirat, der in der damaligen Arbeitsgemeinschaft vertreten war, wollte ausdrücklich durch die Wahl des Wortes "kann" das eine Berichterstattung in seinem Belieben liegt. Sofern zukünftig eine verpflichtende Berichterstattung durch den Seniorenbeirat gewünscht ist, müsste die Satzung des Seniorenbeirates entsprechend geändert werden.


Wann ist in dieser Wahlperiode mit dem nächsten Bericht des Seniorenbeirates zu rechnen?

Bis Oktober 2012 soll nach Auskunft der Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Frau Stübling, ein Bericht des Seniorenbeirates an den Stadtrat erfolgen.

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