
Neue Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ tritt in Kraft
„Wieso hat Oberbürgermeister eine neue Richtlinie für die Gewährung der Kosten der Unterkunft für Bürgergeldbezieher*innen und Bezieher*innen der Grundsicherung in Kraft gesetzt, ohne den Stadtrat zu beteiligen“, fragt die Stadträtin der LINKEN, Karola Stange. Der Stadtrat hat erst durch die Veröffentlichung der Richtlinie auf der Internetseite der Stadt Kenntnis davon erlangt. Laut der Verwaltung ist es eine vom Land übertragene Aufgabe, die nicht in die Stadtratszuständigkeit fällt. Allerdings sind bis zu 30.000 Einwohner*innen in Erfurt unmittelbar und mittelbar von diesen Neuregelungen betroffen. Schon aus dieser Zahl lässt sich eine Zuständigkeit des Stadtrates ableiten. Auch der Verweis der Verwaltung, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft am runden Tisch mit verschiedenen Vertretern der Erfurter Wohnungswirtschaft besprochen werden, darf eine Stadtratsbeteiligung nicht ausschließen.
„Die Begründung macht mich nicht nur nachdenklich, sondern ich bin auch empört, wie die Arbeit und die Fähigkeit des Stadtrates durch die Verwaltung eingeschätzt werden“, kritisiert die Linkspolitikerin.
Ein Teil der Kosten der Unterkunft muss die Stadt selbst finanzieren. Es gibt also immer Auswirkungen auf den Stadthaushalt. Und für den Stadthaushalt zeichnet der Stadtrat verantwortlich.
Seit einiger Zeit versucht der Oberbürgermeister den Stadtrat in wichtigen Angelegenheiten zu neutralisieren. Selbst wenn für 4.500 städtische Wohnungen die Mieten steigen oder die Eintrittsgelder in städtische Einrichtungen nahezu verdoppelt werden, darf sich hierzu der Stadtrat nach Auffassung des Oberbürgermeisters nicht äußern oder positionieren.
„Entscheiden dürfen wir als Stadtrat nicht, aber die Verärgerung der Betroffenen macht vor dem Stadtrat nicht halt“, schätzt Karola Stange ein.
Deshalb bleibt die LINKE bei ihrer Forderung nach einer Stadtratsbeteiligung in allen wichtigen städtischen Angelegenheiten und dazu zählen auch Veränderungen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft.
Im konkreten Fall erwarten wir eine umgehende Information im Stadtrat und im Sozialausschuss.
Durch die neue Richtlinie wurden die Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) um 3 bis 6,1% im Vergleich zu 2022 angehoben und betragen jetzt:
1 Personenhaushalt 344,16 EUR
2 Personenhaushalt 406,20 EUR
3 Personenhaushalt 505,50 EUR
4 Personenhaushalt 602,10 EUR
Durch die von der KOWO angekündigten Mieterhöhungen (rund 4%) werden sich diese Summen ab 2024 erhöhen müssen.
Die Obergrenzen für Heizkosten wurden bereits 2022 um 97% im Vergleich zu 2021 angehoben. 2023 gelten die gleichen Maximalhöhen wie 2022 und diese betragen:
1 Personenhaushalt: 136,48 EUR
2 Personenhaushalt 170,60 EUR
3 Personenhaushalt 213,25 EUR
4 Personenhaushalt 255,90 EUR
„Als DIE LINKE gehen wir davon aus, dass die höheren Beträge den Betroffenen ohne weitere Antragstellung seitens der Verwaltung gewährt werden. Die Betroffenen müssen hier prüfen, ob dies auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 geschieht. Rückfragen sind auch bei der Stadtratsfraktion der LINKEN direkt möglich, weil wir uns auch als Ansprechpartnerin für Betroffene verstehen“, so Stadträtin Stange abschließend.

Neue Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ tritt in Kraft
„Wieso hat Oberbürgermeister eine neue Richtlinie für die Gewährung der Kosten der Unterkunft für Bürgergeldbezieher*innen und Bezieher*innen der Grundsicherung in Kraft gesetzt, ohne den Stadtrat zu beteiligen“, fragt die Stadträtin der LINKEN, Karola Stange. Der Stadtrat hat erst durch die Veröffentlichung der Richtlinie auf der Internetseite der Stadt Kenntnis davon erlangt. Laut der Verwaltung ist es eine vom Land übertragene Aufgabe, die nicht in die Stadtratszuständigkeit fällt. Allerdings sind bis zu 30.000 Einwohner*innen in Erfurt unmittelbar und mittelbar von diesen Neuregelungen betroffen. Schon aus dieser Zahl lässt sich eine Zuständigkeit des Stadtrates ableiten. Auch der Verweis der Verwaltung, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft am runden Tisch mit verschiedenen Vertretern der Erfurter Wohnungswirtschaft besprochen werden, darf eine Stadtratsbeteiligung nicht ausschließen.
„Die Begründung macht mich nicht nur nachdenklich, sondern ich bin auch empört, wie die Arbeit und die Fähigkeit des Stadtrates durch die Verwaltung eingeschätzt werden“, kritisiert die Linkspolitikerin.
Ein Teil der Kosten der Unterkunft muss die Stadt selbst finanzieren. Es gibt also immer Auswirkungen auf den Stadthaushalt. Und für den Stadthaushalt zeichnet der Stadtrat verantwortlich.
Seit einiger Zeit versucht der Oberbürgermeister den Stadtrat in wichtigen Angelegenheiten zu neutralisieren. Selbst wenn für 4.500 städtische Wohnungen die Mieten steigen oder die Eintrittsgelder in städtische Einrichtungen nahezu verdoppelt werden, darf sich hierzu der Stadtrat nach Auffassung des Oberbürgermeisters nicht äußern oder positionieren.
„Entscheiden dürfen wir als Stadtrat nicht, aber die Verärgerung der Betroffenen macht vor dem Stadtrat nicht halt“, schätzt Karola Stange ein.
Deshalb bleibt die LINKE bei ihrer Forderung nach einer Stadtratsbeteiligung in allen wichtigen städtischen Angelegenheiten und dazu zählen auch Veränderungen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft.
Im konkreten Fall erwarten wir eine umgehende Information im Stadtrat und im Sozialausschuss.
Durch die neue Richtlinie wurden die Bruttokaltmieten (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) um 3 bis 6,1% im Vergleich zu 2022 angehoben und betragen jetzt:
1 Personenhaushalt 344,16 EUR
2 Personenhaushalt 406,20 EUR
3 Personenhaushalt 505,50 EUR
4 Personenhaushalt 602,10 EUR
Durch die von der KOWO angekündigten Mieterhöhungen (rund 4%) werden sich diese Summen ab 2024 erhöhen müssen.
Die Obergrenzen für Heizkosten wurden bereits 2022 um 97% im Vergleich zu 2021 angehoben. 2023 gelten die gleichen Maximalhöhen wie 2022 und diese betragen:
1 Personenhaushalt: 136,48 EUR
2 Personenhaushalt 170,60 EUR
3 Personenhaushalt 213,25 EUR
4 Personenhaushalt 255,90 EUR
„Als DIE LINKE gehen wir davon aus, dass die höheren Beträge den Betroffenen ohne weitere Antragstellung seitens der Verwaltung gewährt werden. Die Betroffenen müssen hier prüfen, ob dies auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 geschieht. Rückfragen sind auch bei der Stadtratsfraktion der LINKEN direkt möglich, weil wir uns auch als Ansprechpartnerin für Betroffene verstehen“, so Stadträtin Stange abschließend.
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