Anfrage "Auswirkungen der Strompreiserhöhungen"
Fragestellerin: Frau Stange, Fraktion DIE LINKE.
Sachverhalt:
Die Verbraucher werden nach Medienberichten im kommenden Jahr mehr für den Ausbau des Ökostroms bezahlen müssen. Die Erhöhung der EEG-Umlage bedeute für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden fünf Euro Mehrkosten pro Monat. Damit stehe Deutschland nach Untersuchungen des Bundeswirtschaftsministeriums europaweit an zweiter Stelle nach Dänemark, was die Höhe der Strompreise betrifft.
In diesem Zusammenhang Frage ich den Oberbürgermeister:
1. Welche Auswirkungen sind durch die Steigerung der Strompreise auf den Stadthaushalt 2013 zu erwarten und wie wird die Stadtverwaltung damit umgehen (fiskalisch, wirtschaftlich und strategisch)?
Durch die Erhöhung der EEG-Umlage gemäß der Bekanntgabe der Bundesnetz-agentur vom 15.10.2012 werden für die Schulen, Kita's, Verwaltungsgebäude … sowie die Stadtbeleuchtung für 2013 Strompreiserhöhungen von ca. 480 T€ erwartet. Für die gesamte Stadtverwaltung einschl. Theater und Eigen-betriebe werden ca. 745 T€ prognostiziert.
Zum Gegensteuern wird bei zukünftig geplanten Baumaßnahmen noch mehr auf energiesparende Geräte und Anlagen geachtet.
In die Planung der kommenden Haushaltsjahre wird die Überprüfung und Er-fassung von vorhandenen technischen Anlagen mit hohen Stromverbräuchen noch konsequenter aufgenommen und ein Austausch unter Beachtung wirt-schaftlicher Aspekte und finanzieller Verfügbarkeit eingeplant.
Auswirkungen auf städtische Gebühren und Entgelte werden noch untersucht.
2. Welche Auswirkungen sind im Besonderen auf die sog. Bedarfsgemeinschaften sowie Empfänger der Grundsicherung zu erwarten, bei denen man bereits in den vergangenen Jahren z.T. Schwierigkeiten bei der Begleichung von Stromrechnungen feststellen musste, was wiederum zu Stromabschaltungen führte?
Bei Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II bzw. von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sind die Pauschalen für Haushaltsenergie Teil des Regelbedarfes zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach §§ 20 Abs. 1 SGB II bzw. 27 a SGB XII.
Die für das Jahr 2012 geltenden Werte sind der nachfolgenden Tabelle entnehmbar:

Unabhängig von oben aufgeführten Pauschalen werden bei Heizung der Unterkunft mittels Strom die monatlichen Abschläge/die Jahresendabrechnung des Energieversorgers als Kosten für Heizung entsprechend der "Richtlinie der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt zur Beur-teilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII" bei An-gemessenheit übernommen.
Die zum 01.01.2013 erfolgte Anpassung des Regelbedarfes beträgt in der Regelbedarfsstufe 1 8,00 €/Monat. Da nur die Änderungen der einzelnen Regelbedarfsstufen im Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl. I Nr. 49 vom 24.10.2012) veröffentlicht wurden, kann man bei gleichbleibender pro-zentualer Verteilung der einzelnen Pauschalen in der Regelbedarfsstufe 1 von einer Erhöhung der Pauschale für Haushaltsenergie von 0,62 €/Monat ausgehen.
Die Erhöhung der Kosten für Haushaltsenergie wird zeitverzögert entsprechend §§ 20 Abs. 5
SGB II bzw. 28 SGB XII durch das entsprechende Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe im Jahr 2013 ihren Niederschlag finden.
3. Werden die Stadtwerke Erfurt die angekündigten Erhöhungen nach EEG auf ihre Kunden umlegen? Wenn ja, welche Mehrkosten würde dies pro Kopf und Jahr (2013) für die Bürger nach sich ziehen?
Eine Entscheidung der Preisanpassung 2013 kann durch die SWE Energie GmbH erst im Novem-ber 2012 getroffen werden, da erst dann alle Veränderungen für 2013 bekannt sind.
Die Weitergabe der Erhöhung der EEG-Umlage allein würde bei einem durchschnittlichen Jah-resstromverbrauch von 2.000 kWh zu einer Mehrbelastung von ca. 40,00 €/a führen.
