Noch keine rechtliche Freigabe der Videoüberwachung auf dem Anger – Warum werden die Kameras bereits installiert?
„Die Linke, die die Videoüberwachung auf dem Anger grundsätzlich problematisch sieht, hält es für bedenklich, dass gegenwärtig schon Überwachungskameras auf dem Anger installiert werden, obwohl es noch keine rechtliche Freigabe gibt“, erklärt die Stadträtin der Linken Karola Stange.
Die Stadt Erfurt plant, die Videoüberwachung auf dem Anger mit zwölf Kameras der Firma Dallmeier Systems GmbH. Laut Medienberichten soll dabei Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen, welche bei als „auffällig“ bewerteten Mustern automatisch einen Alarm an die Polizei auslösen soll. Vergleichsprojekte nutzen etwa Algorithmen, die auf Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Würgen trainiert wurden oder auch Gesichtserkennungssoftware.
„Ein solches Überwachungssystem wirft grundlegende rechtliche Fragen zum eingesetzten Produkt beziehungsweise zur Technik sowie zu den Trainingsdaten auf“, so Frau Stange weiter
Auf Anfrage der Linken hat der zuständige Thüringer Innenminister kürzlich mitgeteilt, dass gegenwärtig die rechtlichen Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen der Videoüberwachung auf dem Erfurter Anger mit KI-Einsatz nicht gegeben sind.
§ 33 Polizeiaufgabengesetz in der aktuell geltenden Fassung lässt den Einsatz KI-basierter Mustererkennungssysteme nicht zu und es ist auch nicht geplant, das Gesetz dahingehend zu ändern.
„Bei dieser eindeutigen Äußerung des Innenministers muss sich der Oberbürgermeister Horn (CDU) fragen lassen, weshalb bereits die Installierung der Kameras vorgenommen wird. Meine Fraktion und ich bitten um Information im Ausschuss“, kritisiert die Linkspolitikerin.
Polizeiliche Maßnahmen jedweder Art müssen so ausgelegt sein, dass sie gerade unbeteiligte Personen geringstmöglich einschränken. Hierbei ist neben der eigentlichen Befugnisnorm zuvorderst der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, bei dem unter anderem die zu schützenden mit den eingeschränkten Rechtsgütern abzuwägen sind.
Auf dem Anger verhalten sich die Mehrzahl der Leute rechtskonform. Diese werden in ihren Rechten eingeschränkt, weil sich einige Wenige Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen.
„Durch höhere Präsenz der Polizei und des städtischen Ordnungsamtes sowie von Sozialarbeiten, könnte die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl auf dem Anger ohnehin viel wirksamer erhöht werden, als durch Videokameras“, ist Karola Stange überzeugt.
Die Linke fordert den Oberbürgermeister auf, die Videoüberwachung auf dem Anger nicht weiter zu verfolgen, weil ohnehin die rechtliche Freigabe durch das Land aktuell nicht zu erwarten ist.
„Der Oberbürgermeister muss den Schwerpunkt auf präventive Ordnungs- und Sozialmaßnahmen legen“, so die Linkepolitikerin abschließend.