Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Beschlussvorschlag

■ Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.
■ In den Aktionsplan fließen die bisherigen Aktivitäten, wie beispielsweise die Umsetzung der Barcelona-Erklärung, die Umsetzung von Barrierefreiheit oder der Ausbau von Integrationsfirmen, ein und werden weiter entwickelt, wo dies sinnvoll und möglich ist.
■ Dem Ziel der Inklusion, der Einbeziehung behinderter Menschen von Anfang an, wird der Aktionsplan - orientiert an grundlegenden Lebensbereichen - politikfeldübergreifend gestaltet. Besondere Bedeutung haben hierbei die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, der Zugang und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Verwirklichung umfassender Barrierefreiheit sowie der weitere Ausbau gemeindeintegrierter Wohn- und Assistenzformen.
■ Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert als gesamtgesellschaftliche Aufgabe die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus Wirtschaft, Sport, Kultur, Gesundheit oder Kirchen. Dies soll bei der Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans für Erfurt berücksichtigt werden.

<media 9686>Antrag als PDF-Dokument</media>