Anfrage "Ausschreibung der Stelle der "Beauftragten für das Ehrenamt" in der Stadt Erfurt (Ehrenamtsbeauftragte)"

Fragestellerin: Frau Stange, Fraktion DIE LINKE. 


Anfang Mai 2012 geht die jetzige Ehrenamtsbeauftragte in Pension. Dieses Amt muss entsprechend des heutigen Stellenprofils neu ausgeschrieben sowie zeitnah besetzt werden.


1. Zu welchem Zeitplan mit welchem konkreten Stellenprofil (Ausschreibung) soll die o. g. Stelle neu besetzt werden?

Die Stelle der/des Ehrenamtsbeauftragten kam im Februar 2012 zur Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist lief bis 02.03.2012. Folgendes Anforderungsprofil ist in der Ausschreibung enthalten:


Ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Betriebswirt/in (FH/BA), Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH), den Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (FL II) oder Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
Umfassende Verwaltungskenntnisse
 Kenntnisse über die in der Landeshauptstadt Erfurt bürgerschaftlich engagierten Verbände und Vereine
 Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, besonders zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen
 Anwendungsbereites Wissen der Standardsoftware sowie Projekt- und Kommunikationsmanagement
 Fahrerlaubnis Klasse B
 Kenntnisse im Ortsrecht sowie zu den Verwaltungsvorschriften der Stadtverwaltung Erfurt
 Eigeninitiative, Entschlusskraft, Durchsetzungsfähigkeit, eigenverantwortliche Arbeitsweise
 Teamfähigkeit, Flexibilität sowie persönliches Engagement und eine hohe Belastbarkeit


Die Nachbesetzung der Stelle Ehrenamtsbeauftragte soll nahtlos erfolgen und ist dementsprechend zum 01.05.2012 vorgesehen.


2. Wurde in die Ausschreibung (inhaltlich) sowie in die Auswahl der Bewerber die Kompetenz der jetzigen Stelleninhaberin mit einbezogen. Wenn nein, warum nicht?

Gemäß § 29 ThürKO ist der Bürgermeister oberste Dienstbehörde der Beamten der Gemeinde. Er ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten. Die Ausschreibung und Besetzung von freien und freiwerdenden Stellen liegt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. In der Verwaltungspraxis ist es nicht erforderlich, Stelleninhaber an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Aufgabe der Ehrenamtsbeauftragten ist eindeutig beschrieben.


3. Wie viel Personen (männlich und weiblich)haben sich beworben und wer wurde für die Neubesetzung der Stelle ausgewählt?

Die Frist der Stellenausschreibung endete am 02.03.2012. Es haben sich insgesamt 12 Personen beworben, davon sind 8 weibliche und 4 männliche Bewerber. Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle ist noch nicht abgeschlossen. Es wurde noch kein Bewerber ausgewählt.

 

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