Anfrage "Fällarbeiten im Steigerwald"

Fragesteller: Herr Dr. Duddek, Fraktion DIE LINKE.

 

Im Rahmen des OB-Wahlkampfes kommt es naturgemäß zu Begegnungen und Gesprächen mit den Bürgern. Zu einer derartigen Gelegenheit wurden Fragen von Bürgern nach den Fällarbeiten im Steigerwald gestellt und nach dem Verbleib des Holzes. Somit wende ich mich mit folgenden Fragen an Sie:


Wald im Sinne des Gesetzes unterliegt den Waldgesetzen des Bundes und des Landes Thüringen (BWaldG und ThürWaldG). Der Vollzug des Gesetzes obliegt im Fall der Stadt Erfurt dem Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode (Thüringen-Forst - Anstalt öffentlichen Rechts). Dieses ist für Maßnahmen im Eigentum des Landes Thüringen selbst verantwortlich (Betrieb) und achtet auch auf die Einhaltung der Waldgesetze auf Privat- und Kommunalwaldflächen (Hoheit). Der Steigerwald ist darüber hinaus durch verschiedene Schutzkategorien der Naturschutzgesetze (BNatSchG und ThürNatG) geschützt. Die ordnungsge-mäße Forstwirtschaft wird hierbei i. d. R. nicht eingeschränkt. Das Forstamt und die Stadt Erfurt (Garten- und Friedhofsamt) als Waldeigentümer setzen sich mit der unteren Naturschutzbehörde bezüglich geplanter Maßnahmen regelmäßig in Verbindung. Bürgerinformationsveranstaltungen werden regelmäßig gemeinsam durchgeführt.


1. Welche Teile des Steigerwaldes befinden sich in welchen Eigentums-verhältnissen?

Der Erfurter Steigerwald umfasst eine Gesamtfläche von etwa 700 ha. Davon liegt der überwiegende Teil im Eigentum des Freistaates Thüringen (ThüringenForst - AöR). Dieser Teil wird durch das Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Erfurt, beförstert und bewirtschaftet. Lediglich die Randbereiche befinden sich im Eigentum der Stadt Erfurt und stellen einen Teil des Kommunalwaldes dar. Dabei liegt der Anteil der städtischen Flächen gerade einmal bei etwa 18 % der Steigerwaldfläche, verteilt auf mehrere Gemarkungen. Dazu gehören unter anderem: das Walterslebener Holz mit 33,50 ha,das Hochheimer Holz mit 31,30 ha,das Hospitalholz am Waldhaus mit 19,57 ha, die Flächen am Nonnenholz (Alter Steiger) mit 17,30 ha sowie weitere kleinere Flächen am Egstedter Grenzweg, an der Hubertusstraße, dem Waldkasino, dem Bismarckturm u. a. Waldeigentum der Kirchen- und Klosterkammer sowie Privatwaldanteile im Steigerwald sind infolge ihrer Kleinflächigkeit von untergeordneter Bedeutung.


2. Wer trägt die Verantwortung für die Fällarbeiten in den letzten Wochen?

Im Auftrag des Garten- und Friedhofsamtes wurden in den letzten Wochen keine großen Holz-einschläge und Fällungen vorgenommen. Die durchgeführten Durchforstungen im Steigerwald erfolgten im Auftrag von ThüringenForst - AöR - durch das Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Erfurt, in der Einschlagssaison 2011/2012 bis Ende Februar 2012. Die Pflegemaßnahmen wurden im Vorfeld durch die untere Naturschutzbehörde (Umwelt- und Naturschutzamt) geprüft und nicht beanstandet. Die Eingriffsstärke bewegt sich am untersten Ende des Möglichen. Fällung und Rückung wurden sehr pfleglich vorgenommen. Teilweise kamen zur Schonung des Bodens Pferde zum Einsatz. Die Wege wurden mehrmals geräumt und gesäubert. Nach Ende der Abfuhr des Holzes ist eine weitere Wegepflege geplant.


3. Welche Maßnahmen wurden konkret durchgeführt; an wen ist das Holz verkauft worden und mit welchen Erlösen für den städtischen Haushalt?

Im Winterhalbjahr 2011/2012 sind im städtischen Teil des Erfurter Steigers zwei kleinere Durchforstungen durchgeführt worden. Das betrifft zum einen die Fortführung einer historischen Waldnutzungsform (Mittelwald) im "Hochheimer Holz" auf einer Fläche von 2 000 m² und einer Entnahmemenge von etwa 90 Raummetern (rm) Brennholz. Die Durchforstung wurde von einem ortsansässigen Holzkäufer, einem sogenannten Selbstwerber durchgeführt, welcher das vorgegebene Holz für private Heizzwecke eingeschlagen und von der Stadt gekauft hat. Der Preis für diese Holzqualität liegt derzeit bei 14,00 bis 20,00 Euro/rm. Des Weiteren wurde auf einer Fläche von ebenfalls 2 000 m² im "Walterslebener Holz" ein Motor-sägenlehrgang für die Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamtes durchgeführt, bei dem ca. 30 rm Industrieholz gefällt und aufgearbeitet wurden. Da das anfallende Holz mengenmäßig uninteressant für die Holzindustrie ist, wird es nach genauem Aufmaß und unter Berücksichtigung der Qualitäten und Holzarten an private Holzkäufer veräußert. Die Preise hierfür liegen bei etwa 25,00 bis 32,00 Euro/rm. Weitere, jedoch eher unbedeutende Kleinstmengen, wurden i. d. R. einzelstammweise (z. B. nach Windwurf bzw. -bruch) an Selbstwerber abgegeben. Das schließt auch sogenanntes Leseholz ein. Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen des Forstamtes sind nicht bekannt und ggf. nur durch das Forstamt zu beantworten.

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