Anfrage "Nazikundgebung in Erfurt am 02.09.2012"

Fragesteller: Frau Hennig, Fraktion DIE LINKE.

Sachverhalt:

Am Samstag, den 01.September 2012, fand am Berliner Platz eine Kundgebung mit rechtsradikalem Hintergrund statt. Gegen 12.00 Uhr fanden sich dort erkennbare Neonazis mit einem Transparent „Israel tötet und die ganze Welt schaut zu“ ein. Bereits zu diesem Zeitpunkt befand sich ein Streifenwagen vor Ort. Bis gegen 16.30 Uhr trafen mehrere Veranstaltungsteilnehmer ein (bis 16.30 Uhr ca. 120 Personen) und hielten eine dreiviertel Stunde lang ihre Kundgebung ab. Laut eigener Berichterstattung des Veranstalters auf dessen Internetpräsenz war die relativ große Teilnehmerzahl durch offenbar organisierte Busse zustande gekommen. Auf Transparenten sah man deutlich regional bezogene Losungen, u.A. mit Bezug auf die Stadt Erfurt. Sowohl die Wahrnehmung, dass es sich offensichtlich um organisierte Busse hin zur Veranstaltung handelte, als auch die regional bezogenen Aussagen auf den Transparenten lassen die Frage nach der angeblichen Spontaneität der Versammlung aufkommen. Dazu kommt, dass die gezeigten Transparente und Plakate mit großer Wahrscheinlichkeit zeitlich weit vor der Veranstaltung angefertigt wurden

In diesem Zusammenhang frage ich den Oberbürgermeister:

1. Wann wurde der Ordnungsbehörde die Veranstaltung bekannt bzw. wann und durch wen wurde diese angemeldet? War eine MitarbeiterIn der Versammlungsbehörde vor Ort?

Laut Aussage der LPI Erfurt wurde am 01.09.2012 um 14.24 Uhr telefonisch eine Spontanversammlung von ca. 150 Personen im Inspektionsdienst Nord im Bereich des Berliner Platzes mit dem Thema: "Gegen staatliche Repression" angemeldet. Durch die Einsatzzentrale der LPI Erfurt wurde wiederholt tele-fonischer Kontakt mit der Versammlungsbehörde aufgenommen. Eine Mitar-beiterin der Versammlungsbehörde war nicht vor Ort. Es war die Eilzustän-digkeit der Polizeibehörde gegeben.

2. Was hat die Versammlungsbehörde unternommen, um auf den volksverhetzenden antisemitischen Charakter der Versammlung zu reagieren? Wurde Strafanzeige gegen den Versammlungsleiter erstattet? (siehe Foto im Anhang mit deutlich volksverhetzenden Inhalten1)

Durch den Einsatzabschnittsführer erging im Rahmen des vor Ort durchge-führten Kooperationsgespräches, neben der Präzisierung des Versammlungs-themas "Für Meinungsfreiheit - gegen staatliche Repression", folgende Aufla-gen an den Versammlungsleiter:
Durchführung der Versammlung als Standkundgebung, Begrenzung auf 30 Minuten, Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge, Verbot von Hunden so-wie Stellung von fünf Ordnern.
Ein zunächst beabsichtigter Aufzug durch die Erfurter Innenstadt respektive entlang der Nordhäuser Straße wurde durch den Einsatzabschnittsführer der Polizei untersagt. Die im Anhang befindlichen Fotoaufnahmen wurden hinsichtlich der dargestellten Schriftzüge einer staatsschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde keine staatsschutzrechtli-che Relevanz festgestellt.

3. Wie schätzt die Versammlungsbehörde den Verlauf der Versammlung ein? Gab es Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten aus der Versammlung heraus und gibt es derzeit daraus resultierende Ermittlungsverfahren bzw. Strafanzeigen?

Die Versammlung wurde in der Zeit von 16:00 Uhr mit verschiedenen Redebeiträgen und Musik-beiträgen ohne Störungen bei einer Teilnehmerzahl von ca. 100 Personen bis 16:36 Uhr durchge-führt. Die Teilnehmer führten Transparente, ein Megaphon, eine mobile Lautsprecheranlage mit und führten einstudierte Choreografien durch. Am Rande der Versammlung zeigte eine alkoholi-sierte Person den Hitlergruß und wurde in Gewahrsam genommen, entsprechende Anzeigener-stattung ist erfolgt. Weiterhin wurde gegen einen Versammlungsteilnehmer eine Ordnungswid-rigkeitenanzeige wegen des Mitführens von Vermummungsgegenständen erstattet.

Frau Hennig beabsichtigt darüber hinaus folgende Nachfrage zu stellen:
In welchem Zusammenhang stand nach Meinung der Stadtverwaltung die "Spontandemonstration" mit dem am gleichen Tag stattfindenden Fußballspiel Borussia Dortmund - FC Rot-Weiß-Erfurt?

Am 01.09.2012 fand im Erfurter Steigerwaldstadion das Fußballspiel der 3. Liga Rot-Weiß Erfurt gegen Borussia Dortmund II statt. Um 13:00 Uhr trafen im Bereich des Stadions zwei Reisebusse mit 85 Personen besetzt ein. Es wurde angegeben, dass die Personen sich das Fußballspiel im Stadion anschauen wollten, jedoch wurde vom Veranstalter kein Zutritt zum Stadion gewährt, da dieser eine politische Meinungsäußerung im Stadion befürchtete und dies nicht genehmigte.

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