Dringliche Anfrage "Intelligente Lichtsteuerung bei der Straßenbeleuchtung"

Fragesteller: Herr Plhak, Fraktion DIE LINKE

Sachverhalt:
Es wird zunächst auf den Artikel im Anhang verwiesen. Darüber hinaus erinnert der Fragesteller an die jährlich überaus hohen Strom- und Beleuchtungskosten in der Stadt Erfurt und weist auf die weiter sich zuspitzende Finanzsituation hin. Intelligente Zukunftslösungen seien in vielen Bereichen der Stadtentwicklung gefragt.

In diesem Zusammenhang Frage ich den Oberbürgermeister:

1. In welchen Stadt- und Ortsteilen sowie Straßen und Plätzen sind die im Anhang dargestellten intelligenten Beleuchtungslösungen realisierbar?
2. Welche Vorschläge kann der Oberbürgermeister unterbreiten, die zur Umsetzung solcher technischen Lösungen beitragen?
3. Wie sähe konkret eine Gegenüberstellung der jeweiligen Investitionskosten und der jährlichen Ersparnisse aus?

 

Sehr geehrter Herr Phlak,

zum in der Drucksache formulierten Sachverhalts will ich zunächst allgemein Stellung nehmen:
Bereits bei der Beantwortung einer Anfrage zum Energieverbrauch der Stadtverwaltung und der Straßenbeleuchtung (DS 0556/12) habe ich im Mai diesen Jahres sehr ausführlich dargestellt, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konsequent und erfolgreich daran arbeiten, den Energieverbrauch der Stadt zu senken und habe gleichzeitig über die Möglichkeiten zur Energieein-sparung informiert, die in Erfurt Anwendung finden. Die Straßenbeleuchtung ist in den letzten zehn Jahren in ihrem Stromverbrauch nahezu stabil geblieben (9.908.119 kWh im Jahr 2002; 10.227.298 kWh im Jahr 2011). Trotz kontinuierlicher Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten und damit verbun-den die zunehmende Anzahl der Straßenleuchten, konnte durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Stromverbrauch per se auf gleichem Niveau gehalten werden. Die Energieausgaben stiegen jedoch, trotz aller Bemühungen zur Verbrauchseinsparung, infolge der Erhöhung der staatlichen Abgaben (Mehr-wertsteuer, Stromsteuer, Umlage zum Erneuerbaren Energie Gesetz, Umlage zum Kraft-Wärme-Gesetz), sowie der Bezugskosten (z.B. Erhöhung des Netzentgeltes) von 1.413.869 EUR im Jahr 2002 auf 2.067.287 EUR im Jahr 2011.
Einer Steuerung der Straßenbeleuchtung über Mobiltelefone stehe ich aus einer Vielzahl von Gründen skeptisch gegenüber.
Die „Aufgabe Straßenbeleuchtung“ ergibt sich grundsätzlich aus der Allzuständigkeit der Gemeinden für alle öffentlichen Angelegenheiten in ihrem Wirkungskreis, die nicht einem anderen Aufgabenträger ausdrücklich zugewiesen sind. Die Beleuchtung der öffentlich gewidmeten und dem Verkehr offenstehenden Straßen, Wege und Plätze ist als öffentliche Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge anzusehen. Zusätzlich bestehen Beleuchtungsverpflichtungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften. Hier ist an erster Stelle die Verkehrssicherungspflicht zu nennen. In diesem, dem bürgerlichen Recht entspringenden Rechtsinstitut manifestiert sich der allgemeine Rechtsgedanke, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, wie zum Beispiel durch die Eröffnung oder Duldung des Verkehrs auf seinem Grundstück, verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung Dritter möglichst zu vermeiden. Inhalt der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen ist es, soweit zumutbar, den Verkehr auf der Straße möglichst gefahrlos zu gestalten. Das heißt, dass insbesondere Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen geschützt oder zumindest davor gewarnt werden. Die allgemeine Beleuchtung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze wird auch als Mittel zur Förderung des gemeindlichen Lebens, zur Belebung der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten und zur Erhöhung des Ansehens der Stadt angesehen. Die Straßenbeleuchtung ist daher über die ihr ursprünglich allein innewohnende polizeiliche Bedeutung im Sinne der Gewährleistung von Si-cherheit und Ordnung hinausgewachsen.
Die Straßenbeleuchtung als gemeindliche Aufgabe leistet damit einen gewichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen, Unsicherheit und Kriminalität. Es ist eine allgemeine, durch Wissenschaft und Erfahrung abgesicherte Erkenntnis, dass die Unfallhäufigkeit, die Unfallschwere und die Kriminalität sich mit besserer Beleuchtung verringern.
Sollte nun die Beleuchtung in Straßenzügen, in denen in der Nacht nur sehr wenig Verkehr stattfindet ab einer bestimmten Uhrzeit gänzlich abgeschaltet und nur via Telefon wieder eingeschaltet werden können, ergeben sich Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer, für die die Kommune im Schadensfall haftbar gemacht wird. Darüber hinaus kann die Stadt bei diesem Modell der Lichtsteuerung nicht für alle Bürger den Zugang zur Einschaltung der Beleuchtung gewährleisten. Ältere oder sozial schwache Bürger würden aufgrund fehlender Kenntnisse oder finanzieller Belastbarkeit (Gerätekosten sowie Verbrauchskosten für Telefon) von der Benutzung ausgeschlossen werden. Ortsfremde oder Verkehrsteilnehmer, die nicht an dieses System angeschlossen sind, blieben ebenfalls im Dunkeln.
Um einen Missbrauch einzuschränken muss für die Inanspruchnahme eine Registrierung vorgesehen werden. Hierfür sind datenschutzrechtliche Grundlagen zu berücksichtigen. Zudem müssten alle Anwohner an dieser Straße einen mehrmaligen Hell-Dunkel-Wechsel während der Nacht in Kauf zu nehmen. Weiterhin könnte nur in den Straßen eine derartige Steuerung in Frage kommen, auf denen nachts wenig Verkehr statt findet.
Neben den sozialen, politischen, gesundheitlichen und rechtlichen Problemen gibt es eine Reihe technischer Einschränkungen, die in Summe das Einsparpotential aufwiegen bzw. deutlich reduzieren:
Über 90 % aller Lichtpunkte bei der Straßenbeleuchtung sind mit Natrium-Dampf-Leuchtmitteln ausgerüstet. Diese haben eine Einbrenndauer von ca.10 Minuten. Umgerechnet bedeutet dass, dass der Verkehrsteilnehmer 10 Minuten warten muss, bis die Beleuchtung ihre volle Kraft entwickelt hat. Der Stromverbrauch für die Zündphase ist dabei höher als bei normalem Betrieb.
Das Erfurter Straßenbeleuchtungsnetz wird über Schaltschränke organisiert und kann derzeit auch nur über diese angesteuert werden. Dabei ist es nicht die Regel, dass ein Schaltschrank einen Straßenzug steuert. Vielmehr wäre es praktisch so, dass man zur Beleuchtung eines Straßenabschnittes mehrere Schaltschränke ansteuern muss und dabei noch das Licht in anderen Stra-ßenzügen anschaltet ohne es dort überhaupt zu wollen. Im Umkehrschluss muss also erst das Netz der Straßenbeleuchtung so umgerüstet werden, dass eine straßenzug- oder straßenabschnittsweise Ansteuerung überhaupt möglich ist.

Zusammenfassend will ich damit dokumentieren, dass die bisher auf dem Markt existierenden Systeme Insellösungen darstellen und viele Fragen nicht oder nur unzureichend beantworten.
Erfahrungsberichte der Betreiber derartiger Anlagen sind diesseits nicht bekannt. Dennoch blei-ben derartige Entwicklungen unter Beobachtung und finden in Erfurt Anwendung, wenn ein realistisches Einsparpotential nachweisbar und alle Fragen geklärt sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Straßenbeleuchtung im Tiefbau- und Verkehrsamt sind mit vorgenannten Technologien und den Entwicklungen dazu vertraut. Erfurt wird in den nächsten Jahren den Einsatz etablierter, effizienter Reduziertechnik und effizienter Leuchten weiter fortsetzen und somit auch einer Nachhaltigkeit Rechnung tragen, die unser städtischer Haushalt unbedingt abverlangt.

Nachfolgend möchte ich, auch immer unter Bezugnahme auf das bereits erläuterte, auf Ihre Fragen im Einzelnen antworten:


1. In welchen Stadt- und Ortsteilen sowie Straßen und Plätzen sind die im Anhang dargestellten intelligenten Beleuchtungslösungen realisierbar?

Da die bisher existierenden „Lösungen“ aus vorgenannten Gründen nicht in Frage kommen, gibt es hierzu keine Untersuchungen.


2. Welche Vorschläge kann der Oberbürgermeister unterbreiten, die zur Umsetzung solcher technischen Lösungen beitragen?

Ich vertraue dem technischen und kaufmännischen Sachverstand im Tiefbau- und Verkehrsamt. Werden nachhaltige Vorschläge zur Energieeinsparung gesehen, werden diese gern im Stadtrat vorgestellt.


3. Wie sähe konkret eine Gegenüberstellung der jeweiligen Investitionskosten und der jährlichen Ersparnisse aus?

Aus haushalterischen Gründen können auch in den kommenden Jahren in diesem Bereich nur Maßnahmen umgesetzt werden, die sich allein aus der Energieeinsparung finanzieren. Eine konkrete Gegenüberstellung ist in der Kürze der Beantwortungszeit einer dringlichen Anfrage nicht zu leisten. Aus oben genannten grundsätzlichen Erwägungen ist es auch nicht angezeigt, eine entsprechende kostenverursachende Untersuchung in Auftrag zu geben.

<media 11440>Artikel zur Anfrage - Intelligente Lichtsteuerung.pdf</media>