Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes für die Stadt Erfurt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 30.06.2012 ein Personal- bzw. Personalentwicklungskonzept vorzulegen.


Das Konzept soll einen Zeitraum bis 2020 beinhalten.


Die Zielstellung eines Personalentwicklungskonzeptes der Stadt Erfurt besteht einerseits in der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, und zwar in der von den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen zu Recht erwarteten Qualität. Andererseits ist der Personalbestand mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen in Übereinstimmung
zu bringen.
Das Konzept soll in die strategische Gesamtplanung der Verwaltung eingebettet werden und unter Anderem darauf abzielen, durch Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmögliche Aufgabenerfüllung der Dienststellen zu gewährleisten. Darüber hinaus soll es ermöglichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege der Förderung, Motivation und Einbeziehung für einen Prozess notwendiger Veränderung gewonnen werden. Die
dazu erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen müssen an der aufgabenbezogenen Eignung der Beschäftigten sowie ihren Erwartungen an die eigene berufliche Weiterentwicklung orientiert sein. Sie sind mit einer Verwendungsplanung zu verknüpfen, durch die sich die Fähigkeiten und
Neigungen des einzelnen, sein Engagement und seine Kreativität optimal entfalten können.

Antrag als PDF-Dokument