Kindergeldabzweigung

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert

■ Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes von behinderten Kindern über 25 Jahre, die zu Hause leben bzw. betreut werden - entgegen der bisher geübten Praxis der Stadt-Verwaltung - nur in wirklich begründeten Fällen zu stellen;

■ im Falle der Ablehnung einer Abzweigung durch die Familienkasse auf Klagen zu verzichten bzw. bereits anhängige Klagen zurückzunehmen.

Verweisung der Drucksache in den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung.

 

<media 9503>Antrag als PDF-Dokument</media>