Stange kritisiert die Praxis der Erfurter Ausländerbehörde und fordert Umsetzung neu geltender Rechtlage

Karola Stange

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Erfurter Stadtrat, Karola Stange, zeigt sich entsetzt und schwer irritiert über das Agieren der Erfurter Ausländerbehörde und insbesondere des zuständigen Dezernenten Andreas Horn (CDU). Anlass ist ein aktueller Bericht des MDR, welcher die prekäre Lage eines jungen Syrers und seines Arbeitgebers beleuchtet – ein Fall, der stellvertretend für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle steht.

Dem Bericht des MDR zufolge entzog die Erfurter Ausländerbehörde dem jungen Syrer die Arbeitserlaubnis mit der Begründung, dass es in ihrem Ermessen liege, "im Rahmen einwanderungspolitischer Gründe den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so auszugestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet u.U. hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird". „Diese Praxis, die darauf abzielt, eine Integration und damit eine Erschwerung einer späteren Abschiebung zu verhindern, offenbart eine zutiefst zynische Haltung gegenüber Geflüchteten“, so Stange.

„Die Entscheidung der Ausländerbehörde und die Haltung des Dezernenten Horn stehen im krassen Gegensatz zu den Grundwerten von Menschlichkeit und Solidarität, die unsere Gesellschaft ausmachen sollten“, führt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Erfurter LINKEN weiter aus. Laut Stange sei es ein unerträglicher Akt der Zynismus, wenn Behörden scheinbar aus Angst davor, dass sich Geflüchtete durch ihre Ausbildung und Arbeit zu gut in unsere Gesellschaft integrieren und dadurch ihr Recht auf Aufenthalt stärken könnten, diesen Menschen die Grundlage für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben entziehen.

„Diese Praxis ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch politisch kurzsichtig“, erläutert die Abgeordnete und ergänzt: „Die Integration von Geflüchteten durch Arbeit und Ausbildung ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. Sie ermöglicht nicht nur den Geflüchteten, sondern auch unserer Gesellschaft als Ganzes, von den vielfältigen Potentialen, die diese Menschen mitbringen, zu profitieren.“

Besonders bedenklich ist es laut Stange, dass man in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 die neuesten rechtlichen Rahmenbedingungen zu ignorieren scheine. Denn seit dem 01. März dieses Jahres, so erläutert es die Abgeordnete, sei mit der Einführung des § 60a Abs. 5b AufenthG (durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz) eine signifikante Änderung in Kraft getreten, die explizit vorsehe, dass geduldeten Personen, die außerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, nach drei Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden solle.

„Dieses sogenannte gebundene Ermessen wurde geschaffen, um die Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu fördern. Die Ignoranz gegenüber diesen rechtlichen Änderungen zeigt nicht nur eine Besorgnis erregende Unkenntnis aktueller Gesetzgebungen, sondern auch eine bewusste Entscheidung gegen die Unterstützung von Menschen, die bereit sind, durch ihre Arbeit einen Beitrag zu unserer Gesellschaft zu leisten“, empört sich die Politikerin und appelliert an die Verantwortlichen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die Möglichkeiten zur Förderung der Integration von geduldeten Personen in den Arbeitsmarkt voll auszuschöpfen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Erfurter Stadtrat fordert eine sofortige Revision der bisherigen Praxis. „Wir stehen für eine Politik, die die Würde und die Rechte jedes Menschen respektiert, unabhängig von seiner Herkunft. Es ist an der Zeit, dass die Erfurter Ausländerbehörde und insbesondere Dezernent Andreas Horn dies ebenfalls tun. Wir rufen alle demokratischen Kräfte in Erfurt und darüber hinaus auf, sich gegen diese unmenschliche Praxis zu stellen und sich für eine offene, solidarische und gerechte Gesellschaft einzusetzen“, so Stange abschließend.