Wahl eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten

"Der Oberbürgermeister veranlasst die Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten durch den Stadtrat für die Septembersitzung 2012. Der Seniorenbeirat der Stadt Erfurt besitzt im Vorfeld der Wahl das Vorschlagsrecht.

Die/der Seniorenbeauftragte sollte mit einer - ihrem/seinem umfassenden Aufgabenfeld entsprechenden - materiellen Ausstattung versehen werden. Dazu gehören unter anderem eine Geschäftsstelle (evtll. innerhalb Kompetenzzentrum), ein erreichbarer Sachbearbeiter (1 VbE) und die notwendige Kommunikationstechnik."

Verweisung der Drucksache in den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung.

<media 10022>Antrag als PDF-Dokument</media>