Wahlkampf der Partei III. Weg in Erfurt

Torsten Kamieth

In meiner Anfrage habe ich die zum Teil volksverhetzenden und offen rassistischen Plakate der Partei III. Weg zum Wahlkampf in Erfurt thematisiert. In der Beantwortung der Anfrage von der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass nach erster Prüfung die Werbeplakate noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetzt gedeckt seien.

Hier stellt sich für mich die Frage, warum die Stadt Chemnitz das Plakat der extrem rechten Partei mit dem Slogan „Multikulti tötet“ abnehmen lassen hat. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat auf eine Klage gegen das Abnehmen des Plakates entschieden, dass die Handlung der Stadt rechtlich in Ordnung ist. In diesem Fall sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit zulässig, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, so hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Ich fordere die Erfurter Verwaltung dazu auf sich dieser Entscheidung anzuschließen und gegen rassistische und extrem rechte Positionen vorzugehen. Auch sind die Lautsprecherfahrten der Partei auf strafrechtlich relevante Inhalte zu prüfen und im konkreten Fall zu untersagen.

Ich habe die entsprechende Anfrage an den dafür zuständigen Ausschuss überweisen lassen um in der Sache mehr Druck aufzubauen. Es ist zwingend notwendig, dass die Stadt und die hierfür zuständige Ordnungsbehörde alle Möglichkeiten nutzt, um menschenfeindliche, rechtsradikale und neonazistische Hasspropaganda in Erfurt zu unterbinden.