Änderung der Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen

Beschlussvorschlag

■ Die Änderung der Tarifordnung für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagentarifordnung - SportAnlTarifO) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
■ Für Vereine, die die Leichtathletikhalle für eine Sportveranstaltung nach dem Beschlusspunkt 01 bereits nutzen, ist der schon abgeschlossene Nutzungsvertrag rückwirkend anzupassen.

<media 9682>Antrag als PDF-Dokument</media>