Zum Hauptinhalt springen

Anfrage "Planungen zur Flächennutzung im und um den Erfurter Flughafen"

Fragesteller: Herr Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.

Der Flughafen Erfurt-Weimar ist weiterhin in den regionalen Medien als Schlagzeile zu finden. Trotz der Bemühungen der Belegschaft, die Einrichtung zunächst wenigstens annähernd kostendeckend zu führen, schlugen derartige Initiativen bislang komplett fehl. Der Flughafen bleibt für alle Beteiligten leider ein Verlustgeschäft.


1. Wie gestalten sich die Besitz- und Eigentumsverhältnisse auf dem Areal des Flughafens und weiträumig um diesen herum?

Seitens der Stadtverwaltung möchte ich bezüglich Ihrer Anfrage voranstellen, dass die Flughafen Erfurt GmbH einen sehr umfangreichen Konsolidierungs-prozess eingeleitet hat.

Der Flughafen ist aufgabenbedingt defizitär und wird auch nach Abschluss des Konsolidierungsprozesses auf Zuschüsse angewiesen sein. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: Die Flughafen Erfurt GmbH verfügt auf dem Areal des Flughafens über Grundstücksflächen von 3,13 Millionen m² (313 ha), die im Eigentum der Gesellschaft stehen. Diese teilen sich in:

■ Grundstücke, die innerhalb des "Flughafenzaunes" liegen und für den Betrieb des Flughafens unabdingbar sind (Start- und Landebahn, Vorfeldflächen mit Parkpositionen)
■ Grundstücke, die notwendig sind für Terminal A und B, die Hallen, Hangars, Verkehrsflächen, Funkfeuer und Sendemasten
■ Grundstücke, die außerhalb des Flughafenareals liegen wie:
o Ausgleichsflächen entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses
o planfestgestellte Flächen als Erweiterungsflächen
o Flächen, die verpachtet sind.


2. Welche Planungen zur Bebauung oder anderweitigen Verwendung gibt es im Umfeld des Flughafens?

Die Flächen des Flughafens sind mit Beschluss zum Ausbau und für die Erweiterung des Flughafens Erfurt vom 22.12.1995 in der Fassung der Änderung vom 13.02.2006 planfestgestellt. Dieser ist materielle Entscheidungsgrundlage für Vorhaben im Bereich des Flughafens. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst neben der Verlängerung der Start- und Landebahn auch das gesamte übrige Flughafengelände.


3. Existieren Alternativprojekte für das Areal des Flughafens im Falle von dessen Schließung?

Der Flughafen steht nicht zur Disposition. Die Gesellschafter haben sich zum Flughafen bekannt. Damit sind keine Alternativprojekte für das Areal des Flughafens erforderlich.

 

Download: <media 9966>Anfrage</media>| <media 9967>Antwort</media>

Zurück zum Kopf der Seite