Zum Hauptinhalt springen

Anfrage "Stadtprägende Park- und Grünanlagen"

Fragesteller: Herr Remus, Fraktion DIE LINKE.

 

Die Stadt Erfurt ist im Besitz von umfangreichen Park- und Grünanlagen, die das Stadtbild wesentlich mit prägen, als Ziele der Naherholung dienen oder einfach Natur darstellen sowie das Klima regeln.


1. Besitzt die Stadt eine komplette Übersicht über alle Stadtbild prägenden Park- und Grünflächen, einschließlich deren Zustands?

Die Stadt Erfurt hat in ihrem Zuständigkeitsbereich eine vollständige Über-sicht der Park- und Grünanlagen. Bezüglich der Zustandsbewertung ergeben sich verschiedene Kriterien der Begutachtung. Neben der Bewertung des jah-reszeitlich abhängigen unterschiedlichen Pflegezustandes erfolgt eine sepa-rate Bewertung des Baumbestandes und der baulichen Anlagen, insbesondere auch der Ausstattungen und Spielplatzbereiche.


2. Gibt es eine Konzeption der Stadt über die künftige Bewirtschaftung, Ge-staltung, Bepflanzung etc. dieser Flächen?

Die Anlagen sind entsprechend ihrer Bedeutung und Ausstattung unter-schiedlichen Pflegeklassen zugeordnet, so dass sich daraus entsprechende Gesichtspunkte zur Pflege, Art der Pflege und Häufigkeit ableiten. Grünanla-gen, wie bspw. der Hirschgarten, genießen hier eine höhere Priorität auf-grund der zentralen Lage und sind deshalb einer höheren Pflegeklasse zuge-ordnet. Bedingt durch die personelle und finanzielle Situation ist der Status Quo in den Anlagen derzeit nicht zu gewährleisten. Für Teile der Anlagen werden bspw. Konzepte für saisonale Bepflanzungen erstellt, die umgesetzt werden. Abhängig von der Zustandsbewertung, wer-den Maßnahmen der Sanierung und Neugestaltung vorbereitet und in Abhän-gigkeit der Bereitstellung der Haushaltsmittel umgesetzt. Eine allumfassende Konzeption über die Bewirtschaftung, Gestaltung, Bepflanzung aller Park- und Grünanlagen hätte keine darüber hinausgehende Aussagekraft.


3. Wenn ja: Wann wurde diese erarbeitet, welche Flächen sind beinhaltet und welche Denkmäler werden in den Gestaltungsprozess involviert?

Grundlegende Aussagen werden im Landschaftsplan, im integrierten Stadtentwicklungskonzept und im Masterplan zum städtischen Grün getroffen. Neue Gestaltungskonzepte können erst bei Bewilligung von Haushaltsmitteln in Angriff genommen werden und beziehen sich auf einzelne Parkanlagen. So konnten in den letzten Jahren der Brühler Garten, der Hirschgarten, der Ilversge-hofener Platz, der Dendrologischer Garten und der Espachpark neu gestaltet werden. Für die Parkanlagen der Wallanlagen am Flutgraben, Stadtpark, Südpark und Nordpark sowie Kilianipark stehen zurzeit keine finanziellen Mittel zur Erarbeitung von Konzepten zur Verfügung. Diese sind jedoch im Zusammenhang mit der BUGA 2021 und für die Gesamtqualität des Grüns in der Stadt notwendig. Bei einer Neugestaltung werden alle Elemente der Parkanlagen, einschließlich der Denkmäler, integriert. Für denkmalgeschützte Parkanlagen müssen auf Basis der denkmalpflegerischen Ziel-stellungen der Denkmalbehörden Parkpflegewerke erarbeitet werden. Zurzeit bestehen jedoch, wie bereits dargelegt, keine finanziellen Möglichkeiten, derartige Konzepte in Auftrag zu geben.

Download: <media 9968>Anfrage</media>| <media 9969>Antwort</media>

Zurück zum Kopf der Seite