Dezentrale Energiewende in Erfurt umsetzen
Beschlussvorschlag
Ein wichtiges Element bei der Erreichung der Ziele der Energiewende stellt für die Landeshauptstadt Erfurt der Ausbau des Einsatzes von Photovoltaik-Anlagen dar. Aus diesem Grunde wird der Oberbürgermeister beauftragt,
1. die im kommunalen Solarkataster aufgeführten geeigneten, verfügbaren bzw. nutzbaren kommunalen Gebäude und Dächer zwecks Errichtung von Photovoltaikanlagen interessierten Partnern (z.B. Energiegenossenschaften) zur Verfügung zu stellen;
2. die Übertragung per Gestattungsvertrag an den/die o.g. Partner möglichst bis zum 01.09.2012 zu gewährleisten;
3. in den Gestattungsverträgen die jährlichen Pachtzahlungen und die Zielstellung einer möglichst hohen Eigenversorgung für die Stadt festzulegen;
4. den Stadtrat und die Erfurter Öffentlichkeit regelmäßig, d.h. mindestens halbjährlich, in geeigneter Form (z.B. durch das Amtsblatt) über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren.
Verweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt.
<media 10065>Antrag als PDF-Dokument</media>

