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Die Linke im Stadtrat Erfurt will Fraktionsrechte gerichtlich klären lassen

Karola Stange

„Da bisher alle Versuche, Fraktionsrechte im Erfurter Stadtrat zu stärken an der Blockade des Oberbürgermeisters gescheitert sind, wird Die Linke jetzt eine gerichtliche Klärung herbeiführen“, informiert die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Linke Karola Stange. 

Die Fraktion hat hierzu heute beim Verwaltungsgericht Weimar zwei Klagen gegen den Oberbürgermeister eingereicht. 

Die Fraktion hatte die Hoffnung, dass der 2024 neu gewählte Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) mit der Praxis seinen Amtsvorgängers bricht und die Stadtratsrechte endlich wahrt. 

Doch diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. 

In der ersten Klage geht es darum, dass der Stadtrat auch für Gebühren und Entgelte, die städtische Gesellschaften wie die Stadtwerke und deren Tochtergesellschaften und die KoWo erheben, zuständig ist. 

Bisher werden u.a. Mieten bei der KoWo, die Parkgebühren, die Fahrpreise bei der EVAG oder die Eintrittsgelder in die Schwimmbäder ohne Stadtratsbeteiligung bestimmt. Die Thüringer Kommunalordnung regelt aber hier in § 26 Abs. 2 Nr. 10 aus Sicht der Linken die Zuständigkeit des Stadtrates. 

Dies wird jedoch durch den Oberbürgermeister nicht respektiert, obwohl selbst der Thüringer Innenministerium als auch der Landesrechnungshof auf die Zuständigkeit des Stadtrates verweisen. 

„Jetzt muss hier eben das Verwaltungsgericht entscheiden, schließlich ist der Stadtrat das höchste Beschlussorgan in Erfurt und darf bisher über eine solche wichtige Sache wie Gebühren und Entgelte nicht entscheiden“, begründet Frau Stange diese Klageerhebung. 

In der zweiten Klage geht es um Fraktionsanträge, die der Oberbürgermeister nicht zulässt, weil er meint, der Stadtrat wäre nicht zuständig. 

In jüngster Vergangenheit betraf dies z. B. die Themen Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen, Anwendung Baugesetzbuch gegen Schrottimmobilien, Bombendrohungen an Erfurter Schulen oder Ahndung von Mietwucher. 

Bei Themen, deren Erledigung das Land per Gesetz auf die Stadt übertragen hat oder wo er meint, es betreffe die laufende Verwaltung, blockiert der Oberbürgermeister die Stadtratsbefassung. 

„Selbst wenn durch die beantragten Beratungsgegenstände der städtische Haushalt bei den Einnahmen und Ausgaben sowie der Stellenplan betroffen sind, lehnt der Oberbürgermeister die Zuständigkeit des Stadtrates ab; kritisiert die Fraktionsvorsitzende.

Dies hält die Fraktion nicht nur für politisch, sondern eben auch rechtlich für bedenklich, weil eben für alle Haushaltsfragen und den Stellenplan ausschließlich der Stadtrat zuständig ist. 

„Deshalb soll auch hier das Verwaltungsgericht Klarheit schaffen, weil es nicht sein kann, dass bei zahlreichen wichtigen Entscheidungen der Stadtrat schweigen muss, aber die finanziellen und personellen Konsequenzen mit dem Haushalt tragen und verantworten soll“, so Karola Stange abschließend. Karola Stange

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