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Ein neues Modell für die Müllentsorgung?

Stadtratssitzungen haben es in sich. Meistens entwickeln sie sich ganz anders als vorhergesehen. Im Februar hatten wir knapp 20 Beschlusspunkte auf der Tagesordnung, von denen einige auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wurden. Deshalb konnte man zunächst annehmen, dass alles recht zügig ablaufen würde. Doch dann wurde es wieder fast Mitternacht, ehe wir das Rathaus verlassen konnten.

Einer der zurückgestellten Anträge war einer der SPD-Fraktion, der folgenden Titel trug: Abfallsatzung – Konzessionsmodell.

Der Beschlussantrag umfasst nur einen Satz: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Abfallgebührensatzung ein Konzessionsmodell zu prüfen und das Ergebnis den Ausschüssen Wirtschaftsförderungen und Beteiligungen sowie Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben im September 2013 vorzustellen.“

Erläuterung – Fehlanzeige. Jetzt muss man wissen, dass der Stadtrat im Januar die aktuelle Abfallgebührensatzung der Stadt Erfurt rückwirkend für den 1. Januar 2013 beschlossen hatte und diese nun eine Laufzeit von drei Jahren hat. Was also soll dieser Beschluss? Die Kollegen von der SPD selber schienen auch nicht so recht zu wissen, wozu dieser dienen soll, denn eine vernünftige Begründung konnte oder wollte mir keiner geben. Bis dann der Fraktionsvorsitzende, Frank Warnecke, meinte, mit mir einmal darüber sprechen zu wollen.

Üblicherweise gibt es von der Stadtverwaltung auch Stellungnahmen zu den Beschlussanträgen der Fraktionen. Da diese nicht sehr umfangreich ist, stelle ich sie hier vor:

„Die Realisierung der Abfallentsorgung über eine Konzessionsvereinbarung würde bedeuten, die Abfallentsorgungspflicht auf einen Dritten vollständig zu übertragen, der hierfür die entsprechende Eignung und Sachkunde mitbringen muss. Das bis Mai 2012 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ließ … eine solche Möglichkeit zu. Hierdurch war es ggf. möglich, die Abfallentsorgung durch Entgelte zu finanzieren und so die angeschlossenen Unternehmen über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zu entlasten.

Im Juni 2012 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz mit umfangreichen Änderungen in Kraft getreten. Inwieweit danach noch die Möglichkeit besteht, ein solches Konzessionsmodell einzurichten, ist einer tiefer gehenden Prüfung zu unterziehen. Dies kann im Rahmen des vorgeschlagenen Prüfauftrages erfolgen. Erst dabei können Aussagen zu möglichen Auswirkungen getroffen werden.“

 

Im Gespräch mit Herrn Warnecke stellte sich heraus, dass auch er weiß, dass das jetzt gültige Gebührenmodell eine Laufzeit von drei Jahren hat. Ihm ist auch bekannt, dass der kommunale Abfall mittlerweile zu einer ganz wichtigen Rohstoffquelle wird und sich am Markt ein richtiger Wettbewerb um die Müllentsorgung entwickelt. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig zu untersuchen, welche Auswirkungen dieses neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ganz konkret auf uns, auf Erfurt als Kommune mit unserer kommunalen Müllentsorgung hat. Jetzt haben wir noch drei Jahre Zeit, um in Ruhe eventuelle Korrekturen vornehmen zu können, um zu gewährleisten, dass die Abfallsammlung, -verwertung, -beseitigung und umweltgerechte Ablagerung zu für die Bürger verträglichen Preisen (Gebühren) erfolgt. Er versicherte mir – wir Sozialdemokraten wollen keine Privatisierung der Abfallwirtschaft, aber wir wollen auf die nächste Gebührenperiode vorbereitet sein.

Auch dieser Antrag wird sich im Stadtrat dann zu einem politischen Wettkampf gestalten, denn die CDU spricht bereits ganz offen davon, „alternative Betriebsmodelle zu prüfen“ womit sie der Privatisierung der Abfallentsorgung die Türen zu öffnen versucht.

Wir Linke sind gegen eine Privatisierung aller sowie von Teilbereichen der Abfallwirtschaft, weil diese einerseits lukrative Teile Privaten überträgt und die teuren nicht lukrativen Teile den Kommunen und dem Gebührenzahler überlässt. Letzterer wird dann von steigenden Gebühren überrollt. Andererseits ist für uns die Abfallwirtschaft Bestandteil der Daseinsvorsorge der Kommune und muss daher hoheitliche Aufgabe bleiben.

Wir werden deshalb der vorgeschlagenen Prüfung zustimmen, um konkrete Aussagen zu möglichen Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Erfurt zu bekommen.

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