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Einfach mal ans Gesetz halten!

Karola Stange
Einfach mal ans Gesetz halten!

Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung "vollzieht der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Stadtrates". Das bedeutet er MUSS Beschlüsse umsetzen. Der Oberbürgermeister hat KEIN Ermessen. Wenn der Oberbürgermeister einen Beschluss des Stadtrates für rechtswidrig hält oder er meint, es würde durch die Beschlussumsetzung für die Stadt ein Schaden entstehen, kann er diesen nach § 44 ThürKO beanstanden. Stadtratsbeschlüsse aber nicht zu beanstanden und stattdessen einfach nicht zu vollziehen, ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern belegt, dass der OB und insbesondere sein Finanzdezernent den Stadtrat als gleichberechtigtes Organ weder respektiert und zugespitzt formuliert, mit Verachtung und Missachtung begegnen. Wir fordern hier den Oberbürgermeister und seinen Finanzdezernenten auf, diese Praxis endlich zu beenden und die Stadtratsbeschlüsse umzusetzen.

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