Erfurt braucht eine humanistischere Ausländerbehörde statt Ermessensverweigerung
Mit großer Bestürzung hat die Fraktion Die Linke im Erfurter Stadtrat den Bericht über die Abschiebung des seit Jahrzehnten in Erfurt lebenden Manuel Santuryan zur Kenntnis genommen.
„Der Fall wirft erneut die Frage auf, ob die Erfurter Ausländerbehörde die ihr gesetzlich eröffneten Ermessensspielräume ausreichend nutzt oder sich stattdessen hinter einer rein formalistischen Anwendung des Aufenthaltsrechts verschanzt“, kritisiert Karola Stange, Fraktionsvorsitzende der Linken im Erfurter Stadtrat die nächtliche Abschiebung.
Wer seit mehr als 30 Jahren in Erfurt lebt, hier gearbeitet, Steuern gezahlt, eine Familie gegründet und soziale Bindungen aufgebaut hat, darf nicht allein auf seine Akte reduziert werden.
„Das Aufenthaltsrecht kennt bewusst Ermessensregelungen und humanitäre Möglichkeiten. Sie sind dafür da, besondere Einzelfälle angemessen zu berücksichtigen“, stellt die Linkspolitikerin klar.
Besonders kritisch sieht Die Linke die Berichte, wonach gesundheitliche Aspekte, familiäre Bindungen sowie die langjährige Integration des Betroffenen offenbar nicht zu einer tragfähigen Bleibeperspektive geführt haben.
Die Erfurter Ausländerbehörde hat nicht nur die Aufgabe, Recht anzuwenden, sondern auch die Verantwortung, bestehende Ermessensspielräume sorgfältig und im Sinne der Verhältnismäßigkeit auszuschöpfen. „Ermessen bedeutet nicht, nach dem Motto ‚geht nicht‘ zu handeln, sondern zu prüfen, was rechtlich möglich und menschlich geboten ist“, so Frau Stange weiter.
Wenn Menschen nach Jahrzehnten des Lebens in unserer Stadt plötzlich auseinandergerissen werden, muss sich die Verwaltung die Frage gefallen lassen, ob wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft wurden. Da der Erfurter Stadtrat durch die gesetzlichen Vorgaben keine Zuständigkeit für die Erfurter Ausländerbehörde hat, ist hier der Oberbürgermeister gefordert.
Die Linke im Erfurter Stadtrat kritisiert zudem eine Entwicklung, bei der politische Signale einer Verschärfung der Migrationspolitik durch den Bund du das Land zunehmend zu einer restriktiven Verwaltungspraxis führen. Die Erfurter Ausländerbehörde ist jedoch nicht dazu da, politische Abschreckung zu betreiben, sondern rechtsstaatliche Entscheidungen zu treffen, die den konkreten Menschen und seine Lebensumstände in den Mittelpunkt stellen.
Die Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, den Fall umfassend aufzuarbeiten und dabei insbesondere die Anwendung von Ermessensentscheidungen in der Ausländerbehörde kritisch zu überprüfen. Notwendig sind weiter die Transparenz über die bestehenden humanitären Handlungsmöglichkeiten zu sichern und zu gewährleisten, dass familiäre Bindungen, Integration und besondere Härten künftig stärker berücksichtigt werden.
„Eine Stadt wie Erfurt lebt vom Zusammenhalt ihrer Menschen. Wer über Jahrzehnte Teil dieser Stadtgesellschaft war, darf nicht wie eine Verwaltungsakte behandelt werden. Humanität und Rechtsstaatlichkeit gehören zusammen, gerade in schwierigen Einzelfällen,“ so Karola Stange abschließend.

