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Linke beantragt im Stadtrat Einstellung von Tantiemenzahlungen

Die Fraktion Die LINKE. im Stadtrat Erfurt will künftig mit Geschäftsführern kommunaler Betriebe und Einrichtungen keine Verträge mehr abschließen, die Tantiemenzahlungen enthalten.

Wie Fraktionsvorsitzender André Blechschmidt sagt, wären Tantiemen allzu häufig mit Problemen verbunden, die Anlass geben, an der Aktualität und Zulässigkeit derartiger Sonderleistungen zu zweifeln - insbesondere im Bereich kommunaler Eigenbetriebe.  

Blechschmidt verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es gerade in kommunalen Unternehmen heute und künftig um ein Mehr an Wirtschaftsdemokratie geht. Hierzu zählten auch ein Höchstmaß an Transparenz. Transparenz nicht nur, was beispielsweise die Höhe von Geschäftsführergehältern, sondern auch und gerade die Sonderzahlungen betreffe. In diesem Zusammenhang sei häufig die Mess- und Vergleichbarkeit der Leistungen einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers Stein des Anstoßes. Bereits bei der Bestimmung der Leistungskriterien und erst recht bei deren Abrechnung und Bewertung entstehen Probleme. So würden Tantiemen wiederholt gezahlt für "normale" Geschäftsführerleistungen; die Unterscheidung zwischen den "normalen, zu erwartenden" Leistungen und besonderen, herausragenden sei häufig schwierig und führe, wenn nicht detaillierte Punkte definiert seien, in einen Dunstkreis hinein. André Blechschmidt wörtlich: "Demgegenüber gibt es kaum eine Regelung, durch die Geschäftsführer bei entsprechendem Versagen Gehaltsverzicht hinnehmen müssten. Kommen dann noch mehr oder weniger begründbare Sonderleistungen oder Tantiemen hinzu, hört jegliche Verhältnismäßigkeit auf." So bliebe wohl die einzige Möglichkeit, den Aufgaben- und Leistungsumfang und den Grad der Verantwortung über das Gehalt zu regeln. 

Zudem - so Blechschmidt weiter - gehe es in kommunalen Unternehmen zunächst um eine Leistungserbringung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und nicht in erster Linie um Gewinnmaximierung des Unternehmens. "Tantiemen werden in der freien Marktwirtschaft als Anreizsysteme für die Erreichung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennziffern eingesetzt. Dabei ist es meist völlig egal, wer in diesem "Wettbewerb" Gewinner und/oder Verlierer ist. Es geht aber darum, dieser gnadenlosen Konkurrenz das Modell der Kooperation entgegenzusetzen", meint der Fraktionsvorsitzende der LINKEN.  Auch deshalb sollten Tantiemenmodelle an dieser Stelle prinzipiell in Frage gestellt werden. 

Abschließend äußert sich der Fraktionschef zur allgemeinen Rechtslage: "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Tantiemen durch die Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht. Für den Fall, dass eine solche lt. Arbeitsvertragvertrag vereinbart ist, kann sie nur durch eine entsprechende Änderung des Anstellungsvertrages beendet werden." Um diesbezüglich Rechtsstreitigkeiten bei der Umwandlung bestehender Verträge zu vermeiden, plädiere die antragstellende Fraktion - so auch der Wortlaut des Antrages - für eine künftige Lösung.

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