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Neofaschistische Symboliken auf städtischen Veranstaltungen

Sachverhalt:

In der Vergangenheit traten bei öffentlichen Veranstaltungen Beschäftigte von Sicherheitsfirmen, die von der Stadt Erfurt, Ortsteilräten oder städtischen Unternehmen - etwa für das Krämerbrückenfest, Ortsteilfeste, etc. - beauftragt wurden, immer wieder mit Modemarken mit neofaschistischem Bezug in Erscheinung. Dadurch werden auf solchen Veranstaltungen Menschen von der Teilnahme abgeschreckt, die von Neonazis als politische Gegnerinnen und Gegner oder potentielle Opfer angesehen werden. Sie müssen sich durch die halboffizielle Funktion der Sicherheitskräfte mit rechten Bezügen eingeschüchtert fühlen, während sich Neonazis frei bewegen können. Dieses Einschüchterungsempfinden hat einen realen Hintergrund. Nazis werden häufig von ihren Freundinnen und Freunden bei den Sicherheitsfirmen per Handschlag begrüßt.

 

Obwohl dieses Problem schon seit Jahren bekannt ist, gestaltete es sich bisher in Erfurt schwierig gegenüber ansässigen Sicherheitsfirmen durchzusetzen, dass sie ihr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anweisen keine Kleidung mit neofaschistischem Bezug zu tragen.

 

Beschlussvorschlag


Um der im Sachverhalt geschilderten Situation Abhilfe zu schaffen, beauftragt der Stadtrat die
Stadtverwaltung (im Besonderen die Erfurter Tourismus GmbH, das Amt für Ortsteile und die
städtischen Unternehmen), bei Veranstaltungen in den zivilrechtlichen Vertrag mit der
Sicherheitsfirma eine Klausel aufzunehmen, die


1. eine Reihe Kleidungsmarken mit neofaschistischem Bezug (unter ihnen Thor Steinar,
Erik&Sons, Aryan Resistance, Masterrace Europe, Reconquista, Ansgar Aryan, Dryve by
Suizhyde, Hemland) und neofaschistische Symbole benennt, deren Tragen im Rahmen des
Arbeitsverhältnisses im Dienste der beauftragten Sicherheitsfirma während der
Veranstaltung untersagt ist. Zum Zusammenstellen und Aktualisierung einer solchen Liste
sollte auf die Kompetenzen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus für
Demokratie Thüringen zurückgegriffen werden.


2. ein Strafgeld festsetzt für jeden Fall, bei dem ein Zuwiderhandeln dem öffentlichen
Auftraggeber angezeigt wird oder dieser es selbst feststellt. Die Höhe ist im Verhältnis
zum Auftragsvolumen (z.B. 10 % pro Veranstaltung) zu bestimmen. Entscheidend ist dabei,
dass ein solches Strafgeld einen realen ökonomischen Anreiz verschafft, das Verhalten der
eigenen Angestellten gemäß des Vertrags zu beeinflussen.

Verweisung der Drucksache in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Ortsteile.

<media 13010>Antrag als PDF-Dokument </media>

 

Neuer Wortlaut

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Regelung zum Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung ist in die jeweiligen Verträge der Sicherheitsdienstleister einzufügen:

 

 

Der Sicherheitsdienstleister [ Name … Rechtsform] trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Ausübung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt eine einheitliche "Dienstkleidung" tragen. Diese Dienstkleidung muss neutral gehalten sein und darf nicht auf die Zugehörigkeit des Trägers zu einer politischen Gruppierung gleich welcher Art schließen lassen. Insbesondere darf diese Bekleidung keine Firmenlogos der Hersteller der Bekleidung tragen.

 

 

Es muss hingegen in geeigneter Form darauf hingewiesen werden, welcher Sicherheitsdienstleister im konkreten Fall handelt. Hierzu sind wahlweise  an den Ärmeln, im Bereich der Brust oder dem Rücken entsprechende Abzeichen auf der Bekleidung anzubringen. Auch diese Abzeichen dürfen keine Symboliken enthalten oder sonstige Rückschlüsse auf jedwede politische Gruppierung zulassen.

 

 

Positivliste für entsprechende Kleidung, mit aufzunehmen in die vertragliche Vereinbarung:

 

 

Einheitliche Schuhe, keine "Springerstiefel", keine weißen Schnürsenkel, einheitliche Hosen, Hemdfarben einheitlich, Kopfbedeckung einheitlich, optional erlaubt, aber nicht vorgeschrieben, Jacken, Pullover einheitlich entsprechend wie oben, Tattoos, sofern diese Rückschlüsse auf jedwede politische Gesinnung erlauben, sind durch geeignete Kleidung abzudecken.

 

 

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