Prüfung aller städtischen Unternehmen in Bezug auf Leiharbeits- und prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Anträge

Beschlussvorschlag


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Prüfung aller städtischen Unternehmen in Bezug auf Leiharbeits- und prekäre Beschäftigungsverhältnisse bis zum 30.06.2011 vorzunehmen. In diesem Zusammenhang soll(en)

■ alle diesbezüglichen Beschäftigungsverhältnisse je Unternehmen aufgelistet und dem Stadtrat zugänglich gemacht werden, ohne dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verletzen.

■ der Anteil an Leiharbeitern und prekären Arbeitsverhältnissen im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl prozentual je Unternehmen beziffert sein.

■ die eventuellen konkreten Auswirkungen der Regierungsrichtlinie zur Förderung Thüringer Unternehmen (abgestimmt zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium und seit 01.04.2011 in Kraft) auf die im Antrag benannten städtischen Betriebe dargestellt sein, und zwar unter Beachtung der veränderten Fördermodalitäten

■ im Prüfbericht durch den Oberbürgermeister Verfahrensvorschläge unterbreitet werden, wie die vorliegenden Beschäftigungsverhältnisse, die nicht sozialversicherungspflichtig bzw. Leiharbeit sind, reduziert werden können.

■ eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Prüfbericht einberufen wird.

<media 9577>Antrag als PDF-Dokument</media>