Wahl eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
"Der Oberbürgermeister veranlasst die Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten durch den Stadtrat für die Septembersitzung 2012. Der Seniorenbeirat der Stadt Erfurt besitzt im Vorfeld der Wahl das Vorschlagsrecht.
Die/der Seniorenbeauftragte sollte mit einer - ihrem/seinem umfassenden Aufgabenfeld entsprechenden - materiellen Ausstattung versehen werden. Dazu gehören unter anderem eine Geschäftsstelle (evtll. innerhalb Kompetenzzentrum), ein erreichbarer Sachbearbeiter (1 VbE) und die notwendige Kommunikationstechnik."
Verweisung der Drucksache in den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung.
<media 10022>Antrag als PDF-Dokument</media>
Neuer Beschlusswortlaut:
01 Der Oberbürgermeister veranlasst die Wahl einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten spätestens für die Stadtratssitzung am 12.06.2013.
02 Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Erfurt besitzt ein Vorschlagsrecht für Kandidaten/innen. Dieser ist dem Stadtrat durch die Verwaltung mitzuteilen.
03 Der Seniorenbeirat wird gebeten, bis zum 15.05.2013 seine Vorschläge für einen Kandidaten/in zu übermitteln.
04 Der / die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte nimmt die durch das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) in der Fassung vom 16.05.2012 vorgesehene Vertretung der Interessen der Erfurter Senior/innen auf Landesebene wahr. Dies erfolgt im engen Austausch mit dem Seniorenbeirat.
05 Die durch das Land zur Verfügung gestellten Sachmittel werden der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates zusätzlich zur Verfügung gestellt. Strukturell und organisatorisch hat der/die Seniorenbeauftragte seinen/ihren Sitz beim Seniorenbeirat und damit bei dessen Geschäftsstelle.
06 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine überarbeitete Satzung des Seniorenbeirates vorzulegen.

