2.4 Erfurt – Lebensort für Migrant*innen


Alle in Erfurt lebenden Menschen sollen in gleichberechtigter Weise zur Stadt gehören und Teil der städtischen Gemeinschaft sein. Gerade auch die Einbeziehung anderer politischer, sozialer und kultureller Erfahrungen ist für Erfurt eine Bereicherung. Deshalb sind alle Menschen in unserer Stadt willkommen, sollen geeignete Unterstützung erfahren und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben der Stadt beteiligen können. Ihre Befürwortung sollte nicht über ihren wirtschaftlichen Beitrag gemessen werden, weshalb wir  den „Nützlichkeitsrassismus“ klar ablehnen.
DIE LINKE. Erfurt tritt für ein Bleiberecht aller Flüchtlinge ein. Diese sollten grundsätzlich dezentral untergebracht werden. Diskriminierende Strukturen und Regelungen auf allen Ebenen lehnt DIE LINKE. Erfurt ab.
Wir wollen das Kommunalwahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft und festem Wohnsitz in Erfurt und den Einsatz der Stadt Erfurt für dieses Grundrecht auf Landes- und Bundesebene. Die Ausländerbehörde der Stadt soll Migrant*innen nicht als Überwacherin, sondern als Partnerin und Hilfeleisterin begegnen. Hierfür ist die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, nicht zuletzt auch bezüglich der Sprachkenntnisse, unumgänglich.
Es ist falsch, die Kinder von Flüchtlingen in wenigen Regelschulen zu konzentrieren, vielmehr kommt es auf eine ausreichende Unterstützung im Rahmen der, an den Schulen zu leistenden, Schulsozialarbeit sowie durch zusätzlichen Förderunterricht an. Diese ist heute in keiner Weise gegeben. Sowohl Deutsch als auch die Erstsprache der migrantischen Kinder müssen hierbei einen besonderen Platz einnehmen. Sprachunterrichtsangebote in der Erstsprache sind durch die Stadt organisatorisch und auch finanziell zu bewerkstelligen. Kriterien für die Sprachen sollte nicht allein der Herkunftsstaat, sondern die tatsächliche Erstsprache sein.
DIE LINKE. Erfurt möchte den Ausländerbeirat der Stadt Erfurt und die Arbeit der Ausländerbeauftragten aufwerten und besser unterstützen. Durch mehr Mitsprache- und Mitwirkungsrechte (Anhörungsrecht in allen Migrant*innen besonders betreffenden Fragen, Einfluss auf die Mittelvergabe für migrantische Projekte) sollen Problemlagen im Umfeld der Migrant*innen besser thematisiert und der Bearbeitung zugeführt werden können. Insgesamt kommt es darauf an, durch gegenseitige Offenheit und Vermeidung von Bevorzugung und Zurücksetzung in allen Dingen Kennenlernen, Vertrauen und gemeinsames Verständnis zu entwickeln.
Die Unterstützung migrantischer Verbände durch die Stadt muss aktiver gefördert werden. Für Inklusionsprojekte („Integrationsprojekte“) bereits ausgegebene Gelder aus öffentlichen Mitteln sollten auch teilweise den Selbstorganisationen der Migrant*innen zur Verfügung gestellt werden, und nicht ausschließlich Wohlfahrtsverbänden.