Die Leistungen für Geflüchtete
Immer wieder werden von "Asylkritikern" abenteuerliche Behauptung dazu aufgestellt, was Gflüchtete an Geldleistungen vom Staat bekommen. Anders als von diesen behauptet, sind die Leistungen, die Geflüchtete erhalten alles andere als großzügig. Mit dem Asylkompromiss von 1993, der eine weitgehende Aushöhlung des Asylrechts bedeutete, wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Demnach erhielten Asylbewerber rund 25 Prozent niedrigere Sozialleistungen als andere Sozialleistungsberechtigte. Da die Sozialleistungen sich am Existenzminimum orientieren, das ein menschwürdiges Leben ermöglichen soll, erklärte das Bundesverfassungsgericht 2012 diese Regelung für verfassungswidrig, mit der Begründung "Die Menschwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativeren." Die angeordnete Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde bisher jedoch noch nicht umgesetzt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten Geflüchtete zwar im Prinzip die Sozialleistungen in der selben Höhe wie andere Menschen auch, aber diese werden mit den zur Verfügung gestellten Sachleistungen verrechnet.
So erhalten Geflüchtete während der Zeit in der sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind ein Taschengeld in Höhe von 143 Euro pro Monat.
Nach ihrer Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Flüchtlinge Leistungen die in etwa den Regelungen des Hartz-IV-Satzes entsprechen:
Sie bekommen bis zu 359 Euro pro Monat und die Kosten der Unterkunft werden weiter übernommen. Das sind 10 Prozent weniger als der Hartz-IV-Satz.
